Nach der Besetzung Deutschlands im Jahr 1945 ordneten die Alliierten die Beschlagnahmung sämtlichen filmischen Materials an. Die Filme wurden nach einer Prüfung mit einer "A-" (unbedenklich), "B-" (Schnittauflagen) oder "C-" (Verbotsfilm) Kategorisierung versehen. Aufgrund des hohen Bedarfs kamen "A-" und "B-Filme" bald wieder in die Kinos. Die Liste der "C-Filme" enthielt zwischen 200 und 300 Tit...