Der unbestimmte Rechtsbegriff des Kindeswohls dient nicht nur als Eingriffslegitimation des Staates bei Gefährdungslagen, sondern wird auch zum Entscheidungsmaßstab. Immer wieder aufs Neue muss er mittels richterlicher Entscheidungen konkretisiert werden – sei es zur Begründung und Ausgestaltung des Sorgerechts oder zur Erfüllung des staatlichen Kinderschutzauftrages. In all diesen Phasen treffen ...