Nach dem Terroranschlag am 11. September in New York bekam die Aufgabe der deutschen Jagdgeschwader eine neue Brisanz. Mit der Verabschiedung des Luftsicherheitsgesetzes war es nun scheinbar erlaubt, entführte Passagiermaschinen abzuschießen, um größeres Unheil abzuwenden. Das Bundesverfassungsgericht widersprach aber dieser Gesetzgebung. Offen blieb allerdings die Frage, wie handelt die Besatzung...