Das Beamtenrecht Nordrhein-Westfalen wurde durch mehrere Dienstrechtsreformen der letzten Jahre, zuletzt zum 1. Juli 2016, erheblich geändert. Davon, sowie von weiteren Änderungen betroffen waren auch das Besoldungs-, Versorgungs-, Laufbahn- und Urlaubsrecht. Bis Mitte 2017 wurden einige weitere Reformen vorgenommen, z.B. bei der Arbeitszeit der Feuerwehr, den Brandmeisteranwärterbezügen oder den ...