Wenn Arzneimittel und Medizinprodukte keine anerkannten oder fraglichen Leistungen der gesetzlichen Krankenkassen sind, prüft der Medizinische Dienst, ob deren Anwendung im Einzelfall dennoch aus medizinisch-wissenschaftlicher Sicht empfohlen werden kann. Zur Bewertung müssen die Gutachter die gesetzlichen Rahmenbedingungen, die durch den Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) getroffenen Regelungen s...