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Regierungsdirektor Dr. Jochen Theurer hat über Artikel 146 Grundgesetz promoviert, war Anwalt in einer der großen deutschen Wirtschaftskanzleien und ist derzeit beim Regierungspräsidium Stuttgart tätig.
Regierungsdirektor Dr. Jochen Theurer hat über Artikel 146 Grundgesetz promoviert, war Anwalt in einer der großen deutschen Wirtschaftskanzleien und ist derzeit beim Regierungspräsidium Stuttgart tätig.