Das öffentliche Interesse, hin oder her, ist letztlich ein in Gesetzen häufig verwendeter unbestimmter Rechtsbegriff, der die Belange des Gemeinwohls theoretisch über die Individualinteressen stellt. In der Praxis des täglichen Lebens in einer Gesellschaft ist das öffentliche Interesse wie der Ruf der Sehnsucht nach den Träumen der Nacht. Und Träume sind nicht irgendeine Fata Morgana, eine Sinnes...