Die Betriebsaufspaltung bezeichnet die Aufspaltung eines wirtschaftlich einheitlichen Betriebes auf zwei oder mehrere rechtlich selbstandige Unternehmen. Aufgrund einer fehlenden gesetzlichen Regelung ist die Betriebsaufspaltung in der Praxis mit enormer Unsicherheit behaftet. Oft wird sie gar nicht oder zu spat erkannt, zum Beispiel im Rahmen einer steuerlichen Auenprufung. Eine - meist unfreiwil...