Betreiber von Erneuerbare-Energien-Anlagen erhalten bisher einen festen Vergütungssatz für den von ihnen produzierten und in das Verteilnetz eingespeisten Strom. Die Voraussetzungen für eine Vergütungszahlung und die Vergütungshöhe sind im Erneuerbare-Energien-Gesetz festgeschrieben. Gemäß § 2 Abs. 5 des EEG läuft das aktuelle Festvergütungssystem jedoch zum Jahresende 2016 aus. Ab 2017 sollen die...